Gehalt & Tarif
MFA/ZFA-Gehaltsrechner — was steht dir zu?
Tarifstand 01.01.2026: Berechne dein Monatsbrutto auf den Cent genau — nach Tätigkeitsgruppe, Berufsjahren und Wochenstunden.
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MFA/ZFA-Gehaltsrechner
Tarifstand: 01.01.2026 · Vollzeit 38,5 Std./Woche
Gruppe I: Tätigkeiten nach allgemeinen Anweisungen (abgeschlossene MFA-Ausbildung)
Tarifliches Monatsbrutto (Vollzeit)
2.939,59 €
Tarifliche Orientierung für die ambulante Versorgung — der Tarifvertrag ist nicht allgemeinverbindlich; viele Praxen zahlen abweichend. Berufsjahre zählen ab dem Prüfungsmonat (Elternzeit zur Hälfte). Quellen: Bundesärztekammer · Virchowbund
Tätigkeitsgruppen I–VI
Je selbstständiger die Tätigkeit und je mehr Fortbildungsstunden, desto höher die Gruppe — von der Einstiegsgruppe I bis zur Leitungsgruppe VI (z. B. Betriebswirtin).
Berufsjahre
Das Tarifgehalt steigt in Vier-Jahres-Stufen bis zum 33. Berufsjahr. Gezählt wird ab dem Prüfungsmonat; Elternzeit zählt zur Hälfte.
Teilzeit
Teilzeit wird nach der Tarifformel gerechnet: Vollzeitgehalt ÷ 167 × Wochenstunden × 4,33. Vollzeit sind 38,5 Stunden pro Woche.
MFA-Tarif, Stand 01.01.2026
Alle Beträge sind Brutto-Monatsgehälter bei Vollzeit — 38,5 Stunden pro Woche. Die Tätigkeitsgruppe richtet sich nach Aufgaben und Fortbildung, die Stufe nach den Berufsjahren. Tippe eine Gruppe an, um alle neun Stufen zu sehen.
Gruppe I2.939,59 € – 3.447,73 €
Tätigkeiten nach allgemeinen Anweisungen (abgeschlossene MFA-Ausbildung)
- 1.–4. Berufsjahr
- 2.939,59 €
- 5.–8. Berufsjahr
- 2.992,56 €
- 9.–12. Berufsjahr
- 3.045,53 €
- 13.–16. Berufsjahr
- 3.098,49 €
- 17.–20. Berufsjahr
- 3.235,88 €
- 21.–24. Berufsjahr
- 3.288,84 €
- 25.–28. Berufsjahr
- 3.341,81 €
- 29.–32. Berufsjahr
- 3.394,76 €
- ab 33. Berufsjahr
- 3.447,73 €
Gruppe II3.115,97 € – 3.654,59 €
Weitgehend selbstständig — Fortbildung ab 40 Stunden
- 1.–4. Berufsjahr
- 3.115,97 €
- 5.–8. Berufsjahr
- 3.172,11 €
- 9.–12. Berufsjahr
- 3.228,26 €
- 13.–16. Berufsjahr
- 3.284,40 €
- 17.–20. Berufsjahr
- 3.430,03 €
- 21.–24. Berufsjahr
- 3.486,17 €
- 25.–28. Berufsjahr
- 3.542,32 €
- 29.–32. Berufsjahr
- 3.598,45 €
- ab 33. Berufsjahr
- 3.654,59 €
Gruppe III3.292,34 € – 3.861,46 €
Weitgehend selbstständig in Arbeitsbereichen — Fortbildung ab 80 Stunden
- 1.–4. Berufsjahr
- 3.292,34 €
- 5.–8. Berufsjahr
- 3.351,67 €
- 9.–12. Berufsjahr
- 3.410,99 €
- 13.–16. Berufsjahr
- 3.470,31 €
- 17.–20. Berufsjahr
- 3.624,19 €
- 21.–24. Berufsjahr
- 3.683,50 €
- 25.–28. Berufsjahr
- 3.742,83 €
- 29.–32. Berufsjahr
- 3.802,13 €
- ab 33. Berufsjahr
- 3.861,46 €
Gruppe IV3.468,72 € – 4.068,32 €
Selbstständig, komplexe Bereiche — Fortbildung ab 120 Stunden (z. B. VERAH, NäPa)
- 1.–4. Berufsjahr
- 3.468,72 €
- 5.–8. Berufsjahr
- 3.531,22 €
- 9.–12. Berufsjahr
- 3.593,73 €
- 13.–16. Berufsjahr
- 3.656,22 €
- 17.–20. Berufsjahr
- 3.818,34 €
- 21.–24. Berufsjahr
- 3.880,83 €
- 25.–28. Berufsjahr
- 3.943,34 €
- 29.–32. Berufsjahr
- 4.005,82 €
- ab 33. Berufsjahr
- 4.068,32 €
Gruppe V3.762,68 € – 4.413,09 €
Leitungsbezogen — Fortbildung ab 360 Stunden (z. B. Fachwirt/in)
- 1.–4. Berufsjahr
- 3.762,68 €
- 5.–8. Berufsjahr
- 3.830,48 €
- 9.–12. Berufsjahr
- 3.898,28 €
- 13.–16. Berufsjahr
- 3.966,07 €
- 17.–20. Berufsjahr
- 4.141,93 €
- 21.–24. Berufsjahr
- 4.209,72 €
- 25.–28. Berufsjahr
- 4.277,52 €
- 29.–32. Berufsjahr
- 4.345,29 €
- ab 33. Berufsjahr
- 4.413,09 €
Gruppe VI4.174,22 € – 4.895,78 €
Leitungs- und führungsbezogen — Fortbildung ab 600 Stunden (z. B. Betriebswirt/in)
- 1.–4. Berufsjahr
- 4.174,22 €
- 5.–8. Berufsjahr
- 4.249,44 €
- 9.–12. Berufsjahr
- 4.324,65 €
- 13.–16. Berufsjahr
- 4.399,86 €
- 17.–20. Berufsjahr
- 4.594,95 €
- 21.–24. Berufsjahr
- 4.670,15 €
- 25.–28. Berufsjahr
- 4.745,37 €
- 29.–32. Berufsjahr
- 4.820,56 €
- ab 33. Berufsjahr
- 4.895,78 €
Gültig bis mindestens 31.12.2026. Quelle: Bundesärztekammer, Virchowbund.
Gehaltsrechner für ZFA: Was gilt für Zahnmedizinische Fachangestellte?
Für Zahnmedizinische Fachangestellte — umgangssprachlich noch oft Zahnarzthelferin genannt — gibt es keinen bundesweiten Tarifvertrag. Der Rechner oben zeigt im ZFA-Modus deshalb die MFA-Tariftabelle als Orientierung; an ihr richten sich viele Zahnarztpraxen und Verbände aus. Ein verbindlicher Anspruch lässt sich daraus nicht ableiten.
Eigene Tarifverträge je Kammerbezirk
Für vier Regionen gibt es einen eigenen Vergütungstarifvertrag: Hamburg, Niedersachsen, das Saarland und der Landesteil Westfalen-Lippe. Ausgehandelt haben ihn die AAZ auf Arbeitgeberseite und der Verband medizinischer Fachberufe, die Laufzeit geht bis zum 31.12.2026. Was dort vereinbart ist, kann von der Tabelle oben abweichen.
Wichtig für Nordrhein-Westfalen: Nur Westfalen-Lippe gehört zu diesem Tarifgebiet. Der Landesteil Nordrhein — also unter anderem Köln, Düsseldorf, Bonn und Aachen — gehört nicht dazu. Dort gilt allein, was im Arbeitsvertrag steht.
Zwei Einschränkungen, die oft untergehen: Der Vertrag ist nicht allgemeinverbindlich — er greift nur, wenn Praxis und Angestellte Mitglied der jeweiligen Tarifpartei sind. Und in Hessen gilt er nicht mehr; dort dienen die Werte allenfalls als Orientierung. Maßgeblich ist immer das, was in deinem Arbeitsvertrag steht.
Fortbildungen: ZMF, ZMP, ZMV und DH
Auf der ZFA-Ausbildung bauen mehrere Fortbildungen auf — Zahnmedizinische Fachassistenz (ZMF), Prophylaxeassistenz (ZMP), Verwaltungsassistenz (ZMV) und Dentalhygiene (DH). Sie werden in der Regel höher vergütet als die Grundtätigkeit; feste bundesweite Sätze gibt es dafür ebenfalls nicht.
Häufige Fragen zum Gehalt als MFA und ZFA
Tarifstand vom 1. Januar 2026 — was wirklich gilt, und was nur Orientierung ist.