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Gehalt & Tarif

MFA/ZFA-Gehaltsrechner — was steht dir zu?

Tarifstand 01.01.2026: Berechne dein Monatsbrutto auf den Cent genau — nach Tätigkeitsgruppe, Berufsjahren und Wochenstunden.

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MFA/ZFA-Gehaltsrechner

Tarifstand: 01.01.2026 · Vollzeit 38,5 Std./Woche

Gruppe I: Tätigkeiten nach allgemeinen Anweisungen (abgeschlossene MFA-Ausbildung)

Tarifliches Monatsbrutto (Vollzeit)

2.939,59 €

Tarifliche Orientierung für die ambulante Versorgung — der Tarifvertrag ist nicht allgemeinverbindlich; viele Praxen zahlen abweichend. Berufsjahre zählen ab dem Prüfungsmonat (Elternzeit zur Hälfte). Quellen: Bundesärztekammer · Virchowbund

  • Tätigkeitsgruppen I–VI

    Je selbstständiger die Tätigkeit und je mehr Fortbildungsstunden, desto höher die Gruppe — von der Einstiegsgruppe I bis zur Leitungsgruppe VI (z. B. Betriebswirtin).

  • Berufsjahre

    Das Tarifgehalt steigt in Vier-Jahres-Stufen bis zum 33. Berufsjahr. Gezählt wird ab dem Prüfungsmonat; Elternzeit zählt zur Hälfte.

  • Teilzeit

    Teilzeit wird nach der Tarifformel gerechnet: Vollzeitgehalt ÷ 167 × Wochenstunden × 4,33. Vollzeit sind 38,5 Stunden pro Woche.

MFA-Tarif, Stand 01.01.2026

Alle Beträge sind Brutto-Monatsgehälter bei Vollzeit38,5 Stunden pro Woche. Die Tätigkeitsgruppe richtet sich nach Aufgaben und Fortbildung, die Stufe nach den Berufsjahren. Tippe eine Gruppe an, um alle neun Stufen zu sehen.

Gruppe I2.939,59 € 3.447,73 €

Tätigkeiten nach allgemeinen Anweisungen (abgeschlossene MFA-Ausbildung)

1.–4. Berufsjahr
2.939,59 €
5.–8. Berufsjahr
2.992,56 €
9.–12. Berufsjahr
3.045,53 €
13.–16. Berufsjahr
3.098,49 €
17.–20. Berufsjahr
3.235,88 €
21.–24. Berufsjahr
3.288,84 €
25.–28. Berufsjahr
3.341,81 €
29.–32. Berufsjahr
3.394,76 €
ab 33. Berufsjahr
3.447,73 €
Gruppe II3.115,97 € 3.654,59 €

Weitgehend selbstständig — Fortbildung ab 40 Stunden

1.–4. Berufsjahr
3.115,97 €
5.–8. Berufsjahr
3.172,11 €
9.–12. Berufsjahr
3.228,26 €
13.–16. Berufsjahr
3.284,40 €
17.–20. Berufsjahr
3.430,03 €
21.–24. Berufsjahr
3.486,17 €
25.–28. Berufsjahr
3.542,32 €
29.–32. Berufsjahr
3.598,45 €
ab 33. Berufsjahr
3.654,59 €
Gruppe III3.292,34 € 3.861,46 €

Weitgehend selbstständig in Arbeitsbereichen — Fortbildung ab 80 Stunden

1.–4. Berufsjahr
3.292,34 €
5.–8. Berufsjahr
3.351,67 €
9.–12. Berufsjahr
3.410,99 €
13.–16. Berufsjahr
3.470,31 €
17.–20. Berufsjahr
3.624,19 €
21.–24. Berufsjahr
3.683,50 €
25.–28. Berufsjahr
3.742,83 €
29.–32. Berufsjahr
3.802,13 €
ab 33. Berufsjahr
3.861,46 €
Gruppe IV3.468,72 € 4.068,32 €

Selbstständig, komplexe Bereiche — Fortbildung ab 120 Stunden (z. B. VERAH, NäPa)

1.–4. Berufsjahr
3.468,72 €
5.–8. Berufsjahr
3.531,22 €
9.–12. Berufsjahr
3.593,73 €
13.–16. Berufsjahr
3.656,22 €
17.–20. Berufsjahr
3.818,34 €
21.–24. Berufsjahr
3.880,83 €
25.–28. Berufsjahr
3.943,34 €
29.–32. Berufsjahr
4.005,82 €
ab 33. Berufsjahr
4.068,32 €
Gruppe V3.762,68 € 4.413,09 €

Leitungsbezogen — Fortbildung ab 360 Stunden (z. B. Fachwirt/in)

1.–4. Berufsjahr
3.762,68 €
5.–8. Berufsjahr
3.830,48 €
9.–12. Berufsjahr
3.898,28 €
13.–16. Berufsjahr
3.966,07 €
17.–20. Berufsjahr
4.141,93 €
21.–24. Berufsjahr
4.209,72 €
25.–28. Berufsjahr
4.277,52 €
29.–32. Berufsjahr
4.345,29 €
ab 33. Berufsjahr
4.413,09 €
Gruppe VI4.174,22 € 4.895,78 €

Leitungs- und führungsbezogen — Fortbildung ab 600 Stunden (z. B. Betriebswirt/in)

1.–4. Berufsjahr
4.174,22 €
5.–8. Berufsjahr
4.249,44 €
9.–12. Berufsjahr
4.324,65 €
13.–16. Berufsjahr
4.399,86 €
17.–20. Berufsjahr
4.594,95 €
21.–24. Berufsjahr
4.670,15 €
25.–28. Berufsjahr
4.745,37 €
29.–32. Berufsjahr
4.820,56 €
ab 33. Berufsjahr
4.895,78 €

Gültig bis mindestens 31.12.2026. Quelle: Bundesärztekammer, Virchowbund.

Gehaltsrechner für ZFA: Was gilt für Zahnmedizinische Fachangestellte?

Für Zahnmedizinische Fachangestellte — umgangssprachlich noch oft Zahnarzthelferin genannt — gibt es keinen bundesweiten Tarifvertrag. Der Rechner oben zeigt im ZFA-Modus deshalb die MFA-Tariftabelle als Orientierung; an ihr richten sich viele Zahnarztpraxen und Verbände aus. Ein verbindlicher Anspruch lässt sich daraus nicht ableiten.

Eigene Tarifverträge je Kammerbezirk

Für vier Regionen gibt es einen eigenen Vergütungstarifvertrag: Hamburg, Niedersachsen, das Saarland und der Landesteil Westfalen-Lippe. Ausgehandelt haben ihn die AAZ auf Arbeitgeberseite und der Verband medizinischer Fachberufe, die Laufzeit geht bis zum 31.12.2026. Was dort vereinbart ist, kann von der Tabelle oben abweichen.

Wichtig für Nordrhein-Westfalen: Nur Westfalen-Lippe gehört zu diesem Tarifgebiet. Der Landesteil Nordrhein — also unter anderem Köln, Düsseldorf, Bonn und Aachen — gehört nicht dazu. Dort gilt allein, was im Arbeitsvertrag steht.

Zwei Einschränkungen, die oft untergehen: Der Vertrag ist nicht allgemeinverbindlich — er greift nur, wenn Praxis und Angestellte Mitglied der jeweiligen Tarifpartei sind. Und in Hessen gilt er nicht mehr; dort dienen die Werte allenfalls als Orientierung. Maßgeblich ist immer das, was in deinem Arbeitsvertrag steht.

Fortbildungen: ZMF, ZMP, ZMV und DH

Auf der ZFA-Ausbildung bauen mehrere Fortbildungen auf — Zahnmedizinische Fachassistenz (ZMF), Prophylaxeassistenz (ZMP), Verwaltungsassistenz (ZMV) und Dentalhygiene (DH). Sie werden in der Regel höher vergütet als die Grundtätigkeit; feste bundesweite Sätze gibt es dafür ebenfalls nicht.

FAQ

Häufige Fragen zum Gehalt als MFA und ZFA

Tarifstand vom 1. Januar 2026 — was wirklich gilt, und was nur Orientierung ist.

Nach der Tarifformel: Vollzeitgehalt ÷ 167 × Wochenstunden × 4,33. Vollzeit sind 38,5 Stunden pro Woche. Beispiel: Bei 20 Wochenstunden in der Tätigkeitsgruppe I, erstes Berufsjahr, sind das 2.939,59 ÷ 167 × 20 × 4,33 = rund 1.524 Euro brutto. Der Rechner oben macht das automatisch, sobald du deine Wochenstunden einträgst.
In Nordrhein-Westfalen gibt es keinen flächendeckenden ZFA-Tarifvertrag. Der Vergütungstarifvertrag der AAZ gilt nur für den Landesteil Westfalen-Lippe — für den Landesteil Nordrhein also nicht. In Nordrhein richtet sich das Gehalt allein nach dem Arbeitsvertrag; viele Praxen orientieren sich an der MFA-Tabelle. Der Rechner oben zeigt diese Werte als Vergleichsmaßstab, nicht als Anspruch.
Entscheidend sind Selbstständigkeit und nachgewiesene Fortbildungsstunden, nicht die Berufsjahre. Gruppe I ist die Einstiegsgruppe nach der Ausbildung. Ab 40 Fortbildungsstunden ist Gruppe II möglich, ab 80 Gruppe III, ab 120 Gruppe IV (etwa VERAH oder NäPa), ab 360 Gruppe V (Fachwirtin) und ab 600 Gruppe VI mit Führungsverantwortung. Im Zweifel steht die Eingruppierung in deinem Arbeitsvertrag.
Gezählt wird ab dem ersten Tag des Monats, in dem du deine Prüfung bestanden hast. Teilzeit zählt voll mit, unabhängig von der Stundenzahl. Elternzeit wird zur Hälfte angerechnet. Die Stufen steigen in Vier-Jahres-Schritten bis zum 33. Berufsjahr.
Verbindlich ist er nur, wenn beide Seiten Mitglied der Tarifparteien sind — also die Praxis im Arbeitgeberverband und du im Verband medizinischer Fachberufe. Sonst gilt er nur, wenn dein Arbeitsvertrag ausdrücklich darauf verweist oder die Praxis ihn betriebsüblich anwendet. Auch dann ist er ein gutes Argument in der Gehaltsverhandlung.
Für diese Fortbildungsberufe gibt es keinen bundesweiten Tarif. Als Orientierung dient die MFA-Tabelle: Eine Fortbildung ab 80 Stunden entspricht dort Tätigkeitsgruppe III, ab 120 Stunden Gruppe IV. Im ersten Berufsjahr sind das 3.292,34 Euro beziehungsweise 3.468,72 Euro brutto. Was du tatsächlich bekommst, hängt vom Arbeitsvertrag ab.